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Verrechnungssteuern

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Steuerobjekt und Steuersubjekt

Datum:
20.11.2012
Update:
18.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Steuerobjekt

Steuerobjekte der Verrechnungssteuer sind:

1. Erträge aus Wertpapieren und ähnlichen Kapitalanlagen

Auch verdeckte Gewinnausschüttungen an den Inhaber, Schwestergesellschaften oder nahe stehende Dritte unterliegen der VST.
» Informationen zur Gewinnausschüttung

2. Lotteriegewinne

3. Versicherungsleistungen

Aktuell: Höhere Steuerfreigrenze für Lotteriegewinne

Die Besteuerung von Lotteriegewinnen wird vereinfacht: Ab dem 1. Januar 2013 sind Lotteriegewinne bis 1000 CHF von der Verrechnungssteuer befreit. Ab dem 1. Januar 2014 gilt die neue Freigrenze auch für die direkte Bundessteuer.

Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG:
law-news.ch » Höhere Steuerfreigrenze für Lotteriegewinne

Steuersubjekt

Steuersubjekt ist der Schuldner der steuerbaren Leistung, also die Bank, der Anlagefonds oder der Versicherer etc. Die Steuer ist zwingend auf den Ertragsgläubiger (Steuersubjekt) zu überwälzen, d.h. die VST ist vom Bruttoerlös in Abzug zu bringen und an den Fiskus abzuführen.

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