Eine Versetzung wird als notwendiges Mittel verwendet bei Betriebsstättenaufgaben, Betriebsübernahmen, Massenentlassungen, Personalabbau, aus Fürsorgegründen bei Streit unter Arbeitskollegen, aber auch bei Nichteignung eines Arbeitnehmers für einen bestimmten Job oder als Betriebsordnungs-Sanktion. Bei der funktionsbezogenen Versetzung unterscheidet man in
- Horizontale Versetzung = gleichwertige Versetzung
- Vertikale Versetzung = geringer- oder höherwertige Einstufung im Vergleich zur bisherigen Funktion.
Von Kettenversetzung wird gesprochen, wenn eine Stellenvakanz auf dem Wege der internen Rekrutierung besetzt wird, was wiederum eine Vakanz auslöst, die ihrerseits mit einem Mitarbeiter aus dem Hause geschlossen wird.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- sind von einer Versetzung gleichsam betroffen
- können eine Versetzung auslösen
- wählen bzw. akzeptieren eine Versetzung, um den Arbeitsplatz oder den Arbeitnehmer zu erhalten.
Die Versetzung, die übrigens vom Arbeitgeber (Regelfall) und/oder vom Arbeitnehmer (Ausnahme) motiviert werden kann, hat verschiedene Einsatzbereiche:
- Arbeitsort
- Arbeitsbereich
- Arbeitsplatz
- Arbeitsfunktion
Zur Vermeidung von Frustrationen kommt der Kommunikation ein besonderer Stellenwert zu.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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