Ist im Arbeitsvertrag kein Arbeitsort angegeben und orientiert sich der Arbeitsort am Domizil des Arbeitgebers (Betriebsort) besteht ein weitergehendes Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dem Betriebsort kommt folgende Bedeutung zu:
- Räumlicher Mittelpunkt
- Erbringung der Arbeitsleistung andernorts, nach Weisung:
- zB Montagearbeiten
- zB Geschäftsreisen zu Kunden
Je nach Beruf bzw. Funktion, Treu und Glauben und Zumutbarkeit kann der Radius der Abweichung des neu angewiesenen Arbeitsortes vom ursprünglichen grösser oder kleiner sein.
Arbeitsort-Versetzung in Betrieb eines andern Unternehmens
Auch wenn Arbeitsort nicht vertraglich festgelegt bedarf die Versetzung in den Betrieb eines anderen Unternehmers die Zustimmung durch den Arbeitnehmer.
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