Die Arbeitsvertragsparteien können jederzeit den Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend anpassen und so die Versetzung verabreden.
Die Vertragsänderung ist die
- passendste Massnahme
- verbindlichste Massnahme
- Massnahme, in der die Parteien den Interessenausgleich verabreden können (Wegentschädigung für Arbeit in einer entfernteren Betriebsstätte)
- Massnahme, die am wenigsten Streitfolgen im Nachhin zeitigt
- Massnahme, die aber in dringlichen Fällen nicht möglich ist, weil Geschwindigkeit und Fürsorgepflicht vor Rechtssicherheit gefragt sind.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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