Konkurs des Schenkers
Ein Schenkungsversprechen wird, sofern es noch nicht erfüllt worden ist, bei Eröffnung des Konkurses über den Schenker aufgehoben (OR 250 II).
Wurde ein Schenkungsversprechen vor Konkurseröffnung des Schenkers bereits erfüllt, so bleibt die Schenkung grundsätzlich unberührt, jedoch ist die Schenkung auf einen Pauliana-Tatbestand von SchKG 285 ff. hin zu prüfen (insb. Schenkungspauliana gemäss SchKG 286).
Weiterführende Informationen
Schenkungen | www.schenkungen.ch
Konkurs des Beschenkten
Eine Schenkung bzw. ein Schenkungsversprechen gegenüber dem Konkursiten bleibt im Falle des Konkurses des Beschenkten bestehen. Ist das Schenkungsversprechen fällig und unbestritten, zieht die Konkursverwaltung diese Forderung ein (SchKG 243 I).
Weiterführende Informationen
Schenkungen | www.schenkungen.ch
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:SchuldbetreibungEinleitung zur SchuldbetreibungAutoren:Forderungseingabe / Forderungsan...Einleitung zur Forderungseingabe / Forderu...Autoren:SchKG-BeschwerdeEinleitung zur SchKG-Beschwerde / betreibu...Autoren:Spin-OffEinleitung zum Spin-offAutoren:SanierungsdarlehenEinleitung zum SanierungsdarlehenAutoren:Konkurseinstellung mangels AktivenEinleitung zur Konkurseinstellung mangels ...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht