Gemäss herrschender Lehre soll es den Vertragsparteien unbenommen sein, im Vertrag zu bestimmen, dass dieser im Falle eines Konkurses automatisch dahinfällt und dies solle automatisch zu einem Ausschluss des Wahlrechts der Konkursverwaltung gemäss SchKG 211 II führen (vgl. Literatur).
Achtung
U.E. muss für eine gültige Vertragsauflösung und damit Wegbedingung von SchKG 211 II ein objektiv feststellbarer Zeitpunkt vor Konkurseröffnung (z.B. Konkursandrohung) festgelegt worden sein.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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