Ausgangslage:
Tom, 18 Jahre, hat Automechanikerlehre abgebrochen und ist arbeitslos geworden. Kein Anspruch auf Arbeitslosengelder, da er bereits ausgesteuert ist. Seine Eltern kämpfen selber mit finanziellen Problemen. Seine verwitwete Grossmutter, 59 Jahre, besitzt ein Vermögen mit einem Steuerwert von 2 Mio. Franken und erwirtschaftet jährlich ein steuerbares Einkommen von 150’000.00 Franken.
Berechnung anrechenbares Einkommen:
Steuerbares Einkommen pro Monat Vermögensverzehr pro Monat |
12’500.00 *4’860.00 |
Total anrechenbares Einkommen | 17’360.00 |
*(2 Mio. – 250’000.00 = 1’75 Mio. * 1/30 = 58’333.00 / 12) |
Berechnung des Unterstützungsbeitrages:
Anrechenbares Einkommen Abzüglich Einkommenspauschale |
17’360.00 10’000.00 |
Total dividiert durch 2 | 7’360.00 |
Total Unterstützungsbetrag pro Monat | 3’680.00 |
Lösung:
Im Umfang von monatlich maximal Fr. 3’680.00 kann die Grossmutter ihren Enkel Tom finanziell unterstützen.
Bemerkung: Infolge des Alters der beitragspflichtigen Grossmutter stellt sich die Frage, ob mit dem Freibetrag von CHF 10’000 dem Aufbau der Altersvorsorge genügend Rechnung getragen wird.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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