Sachverhalt I:
Eltern eines Ehegatten befinden sich in einer Notlage.
Berechnung des Unterstützungsbeitrages:
- Gesamteinkommen (inkl. Vermögensverzehr) der Ehepaare massgebend für Berechnung der für die Verwandtenunterstützung verfügbaren Quote.
- Einkommenshöhe des pflichtigen Ehegatten bildet die Höchstgrenze. (Gleiches gilt für ein unterstützungsberechtigtes mündiges Kind der mit einem Dritten verheirateten leiblichen Mutter.)
Beispiel:
Sachverhalt II:
Ehepaar bezieht Sozialhilfe und nur Elternteil eines der Ehegatten ist verwandtenunterstützungspflichtig.
Berechnung des Unterstützungsbeitrages:
- nur die Hälfte der ausgerichteten Sozialhilfe eingefordert.
Beispiel:
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