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Verwandtenunterstützung

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Unterstützungspflichtige Verwandte

Rechtsgebiet:
Verwandtenunterstützung
Stichworte:
Verwandtenunterstützung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wie hievor erwähnt müssen sich Verwandte unter Umständen gegenseitig unterstützen, in erster Linie die Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt (siehe nachfolgende Übersicht).

Verwandtschaftsverhältnis Beispiele
Blutsverwandtschaft gerader Linie Kinder – Eltern – Grosseltern
Verwandtschaft infolge Adoption Adoptivkinder – Adoptiveltern
Verwandtschaft in Seitenlinie NICHT unterstützungspflichtig Bruder / Schwester, Tante / Onkel, Neffe / Nichte, Cousin / Cousine
Verwandtschaft infolge Heirat NICHT unterstützungspflichtig Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder

MERKE:

  • Die Unterstützungspflicht wird in der Reihenfolge der Erbberechtigung geprüft. Entferntere Verwandte können somit erst zu Unterstützungsleistungen verpflichtet werden, wenn nähere Verwandte verstorben oder finanziell nicht leistungsfähig sind.
  • Die Verwandtenunterstützung gilt allerdings nur für Verwandte, die in günstigen Verhältnissen leben
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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