Wie hievor erwähnt müssen sich Verwandte unter Umständen gegenseitig unterstützen, in erster Linie die Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt (siehe nachfolgende Übersicht).
Verwandtschaftsverhältnis | Beispiele |
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Blutsverwandtschaft gerader Linie | Kinder – Eltern – Grosseltern |
Verwandtschaft infolge Adoption | Adoptivkinder – Adoptiveltern |
Verwandtschaft in Seitenlinie NICHT unterstützungspflichtig | Bruder / Schwester, Tante / Onkel, Neffe / Nichte, Cousin / Cousine |
Verwandtschaft infolge Heirat NICHT unterstützungspflichtig | Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder |
MERKE:
- Die Unterstützungspflicht wird in der Reihenfolge der Erbberechtigung geprüft. Entferntere Verwandte können somit erst zu Unterstützungsleistungen verpflichtet werden, wenn nähere Verwandte verstorben oder finanziell nicht leistungsfähig sind.
- Die Verwandtenunterstützung gilt allerdings nur für Verwandte, die in günstigen Verhältnissen leben
- hiezu die Checkliste „Anspruchsvoraussetzungen“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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