LAWINFO

Wohnsitz / Steuerdomizil

QR Code

Aufenthalt

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Aufenthalt, Steuerdomizil, Wohnsitz, Wohnsitznahme
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • = objektive Wohnsitzvoraussetzung
  • Physischer Aufenthalt
    • Sich aufhalten, sich an einem bestimmten Ort verweilen
    • Erfordernis des tatsächlichen Aufenthalts zur Begründung eines Lebensmittelpunkts (blosser Wille zur Wohnsitznahme alleine genügt nicht
    • Der Aufenthalt ist auch gleichzeitig Voraussetzung für das Weiterdauern des einmal begründeten Wohnsitzes
      • a.Mg. (BK-BUCHER, N 16 zu ZGB 23):
        • Der physische Aufenthalt ist nur für die Begründung, nicht aber für den Beibehalt des Wohnsitzes notwendig, bleibt doch der bisherige Wohnsitz fortbestehen, auch wenn die betreffende Person gar nicht mehr vor Ort aufhält (vgl. ZGB 24 Abs. 1)
    • Kriterien?
      • Dauer des Aufenthalts alleine ist kein Kriterium
      • Art des Aufenthalts alleine ist kein Anhaltspunkt
      • Dauer und Art des Aufenthalts können aber entscheidende Rückschlüsse zu lassen
  • Verzicht auf den physischen Aufenthalt
    • Unter bestimmten, speziellen Umständen darf auf das Erfordernis des physischen Aufenthalts verzichtet werden
      • Person hat bei Familie Wohnsitz, die sich an einem andern Ort aufhält
      • Person hat bei Familie Wohnsitz, die ihren Wohnsitz an einen andern Ort verlegt
      • Vgl. hiezu ZK-EGGER, N 28 zu ZGB 23 und BK-BUCHER, N 19 zu ZGB 23.

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.