Ist der Mieter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im Rückstand, so kann ihm der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt werde.
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Fällt der Mieter während laufendem Mietverhältnis in Konkurs, wird der Mietvertrag nicht automatisch beendet und der Mietzinsanspruch des Vermieters ist akut gefährdet.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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