Ist der Mieter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im Rückstand, so kann ihm der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt werde.
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» Mietvertrag, Mietzins und Nebenkosten
» Kündigung infolge Zahlungsrückstand des Mieters
» Retentionsrecht des Geschäftsraumvermieters
» Downloads: Checklisten, Formulare und Musterschreiben
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