Mieter und Vermieter stehen bei einem Mietvertrag in einem Dauerschuldverhältnis, d.h. beide Parteien müssen über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erbringen. Die Leistung des Mieters besteht dabei im Mietzins, die Leistung des Vermieters in der Überlassung des Mietobjektes.
Fällt der Mieter während laufendem Mietverhältnis in Konkurs, wird der Mietvertrag nicht automatisch beendet und der Mietzinsanspruch des Vermieters ist akut gefährdet.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zu rechtlichen Situationen bei Zahlungsunfähigkeit resp. Konkurs des Mieters :
» Gesetzliche Grundlagen des Mieterkonkurses
» Zahlungsunfähigkeit des Mieters VOR Übergabe des Mietobjektes
» Konkurs des Mieters NACH Übergabe des Mietobjektes
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