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Zahlungsunfähigkeit / Zahlungseinstellung

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Zahlungsunfähiger Arbeitgeber

Rechtsgebiet:
Zahlungsunfähigkeit / Zahlungseinstellung
Stichworte:
Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Ausgangslage zahlungsunfähiger Arbeitgeber
Voraussetzung Zahlungseinstellung
Problematik 1 aus irgendwelchen Gründen bleibt der Arbeitgeber untätig und unterlässt Sanierungsmassnahmen oder die Benachrichtigung des Richters
Problematik 2 durch den Fristenlauf ist es denkbar, dass die mehr als 6 Monate zurückliegenden Löhne vom Konkursprivilege der 1. Konkursklasse in die meistens nicht mehr oder nur wenig gedeckte 3. Konkursklasse rutschen (SchKG 219)
Problematik 3 solange über die Arbeitgeberfirma nicht der Konkurs eröffnet ist, erhalten die Arbeitnehmer

  • keine Insolvenzentschädigung (nicht bez. Löhne vor KE)
  • keine Arbeitslosenentschädigung (nicht bez. Löhne ab KE)
Arbeitnehmer-Ziel möglichst schnelle Konkurseröffnung
Mittel möglichst schnelle Konkurseröffnung
Vide ZAHLUNGSEINTSTELLUNG, Gläubigermöglichkeit

Legende

KE = Konkurseröffnung
IE = Insolvenzentschädigung
AE = Arbeitslosenentschädigung

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