Ausgangslage | zahlungsunfähiger Arbeitgeber |
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Voraussetzung | Zahlungseinstellung |
Problematik 1 | aus irgendwelchen Gründen bleibt der Arbeitgeber untätig und unterlässt Sanierungsmassnahmen oder die Benachrichtigung des Richters |
Problematik 2 | durch den Fristenlauf ist es denkbar, dass die mehr als 6 Monate zurückliegenden Löhne vom Konkursprivilege der 1. Konkursklasse in die meistens nicht mehr oder nur wenig gedeckte 3. Konkursklasse rutschen (SchKG 219) |
Problematik 3 | solange über die Arbeitgeberfirma nicht der Konkurs eröffnet ist, erhalten die Arbeitnehmer
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Arbeitnehmer-Ziel | möglichst schnelle Konkurseröffnung |
Mittel | möglichst schnelle Konkurseröffnung |
Vide | ZAHLUNGSEINTSTELLUNG, Gläubigermöglichkeit |
Legende
KE = Konkurseröffnung
IE = Insolvenzentschädigung
AE = Arbeitslosenentschädigung
Weiterführende Informationen
- Arbeitgeberkonkurs | arbeitgeber-konkurs.ch
- Arbeitslosenentschädigung | arbeitslosenentschaedigung.ch
- Insovenzentschädigung | insolvenzentschaedigung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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