Ausgangslage | zahlungsunfähiger Arbeitgeber |
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Voraussetzung | Zahlungseinstellung |
Problematik 1 | aus irgendwelchen Gründen bleibt der Arbeitgeber untätig und unterlässt Sanierungsmassnahmen oder die Benachrichtigung des Richters |
Problematik 2 | durch den Fristenlauf ist es denkbar, dass die mehr als 6 Monate zurückliegenden Löhne vom Konkursprivilege der 1. Konkursklasse in die meistens nicht mehr oder nur wenig gedeckte 3. Konkursklasse rutschen (SchKG 219) |
Problematik 3 | solange über die Arbeitgeberfirma nicht der Konkurs eröffnet ist, erhalten die Arbeitnehmer
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Arbeitnehmer-Ziel | möglichst schnelle Konkurseröffnung |
Mittel | möglichst schnelle Konkurseröffnung |
Vide | ZAHLUNGSEINTSTELLUNG, Gläubigermöglichkeit |
Legende
KE = Konkurseröffnung
IE = Insolvenzentschädigung
AE = Arbeitslosenentschädigung
Weiterführende Informationen
- Arbeitgeberkonkurs | arbeitgeber-konkurs.ch
- Arbeitslosenentschädigung | arbeitslosenentschaedigung.ch
- Insovenzentschädigung | insolvenzentschaedigung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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