Personelle Voraussetzungen | jeder Schuldner (i.d.R. Unternehmen) |
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Sachliche Voraussetzungen |
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Anwendbarerklärung | Kantonsregierung, für betroffenes Gebiet und auf eine bestimmte Dauer |
Begehren | Schuldner |
Adressat | Nachlassrichter |
Rechtsnatur | freiwilliger Akt des Schuldners |
Rechtsgrundlage | SchKG 337 ff. |
Wirkung 1 | Rechtsstillstand für bestimmtes Gebiet oder bestimmte Teile der Bevölkerung |
Wirkung 2 | Nachlassrichter bewilligt Stundung und kann
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Wirkung 3 | Weiterführung der Geschäftsführung zulässig, ohne
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Wirkung 4 | Die Stundung erstreckt sich nicht auf
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Gläubigeraspekt |
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