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Zölle / Zollbestimmungen Schweiz

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Freimengen / Freigrenzen

Rechtsgebiet:
Zölle / Zollbestimmungen Schweiz
Stichworte:
Zollbestimmungen, Zölle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
Zoll – Freimengen und Freigrenzen
Ausgangslage Für folgende Waren des Reiseverkehrs, die in die Schweiz eingeführt werden, gelten gewisse Freimengen und Freigrenzen

  • Gegenstände des Eigenbedarfs
  • Geschenke
Grundsatz Nachfolgende Grenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt

Ohne Zollabgaben und Steuern können eingeführt werden:

Warengruppen Gegenstände Freimengen Bemerkungen
Persönliche Gebrauchs-gegenstände Gebrauchte persönliche Gegenstände

  • Kleider
  • Wäsche
  • Sportgeräte
  • Kameras
  • Tragbare Computer
  • Musik-instrumente
Nichts Spezielles

Gebrauchs-gegenstände, die…

1. in der Schweiz wohnhafte Reisende ins Ausland mitgenommen haben und wieder einführen

2. im Ausland wohnhafte Reisende in die Schweiz mitgebracht haben und wieder ausführen

Nichts Spezielles
Barmittel Barmittel wie

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • uam.

 

Nichts Spezielles

Bei Bargeldeinfuhr im Werte von mehr als CHF 10‘000:

Auskunftspflicht auf Befragung

  • Herkunft
  • Verwendungszweck
  • Wirtschaftlich berechtigte Person

Bargeldeinfuhr / Deviseneinfuhr

Alkoholische Getränke und Tabak Alkoholische Getränke

Für Personen ab 17 Jahren:

bis 18 Volumen-Prozente: = 5 Liter

ab 18 Volumen-Prozente: = 1 Liter

Zollabgaben für Mehrmengen in CHF:

bis 18 Volumen-Prozente: 2.00 je Liter

ab 18 Volumen-Prozente: 15.00 je Liter

Zigaretten 200 Stück
Zigarren 50 Stück oder 250 Gramm Schnitt-Tabak
Andere Waren Fleisch und Fleischwaren, mit Ausnahme von Wild 1 kg Zollabgaben für Mehrmengen in CHF: 17.00 je kg
  • Butter
  • Rahm
1 l/kg Zollabgaben für Mehrmengen in CHF: 16.00 je kg/l
  • Öle
  • Fette
  • Margarine

(zu Speisezwecken)

5 l/kg Zollabgaben für Mehrmengen in CHF: 2.00 je kg/l
Abgaben Überschreitung der Werte: Anfall einer Mehrwertsteuer (MWST) von 2,5 % bzw. 8,0 %

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