An den Aussengrenzen der EU gelten seit 2007 neue Bestimmungen für Bargeldtransporte. Die Schweiz wird im Zuge der Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen (Financial Action Task Force) in Zukunft Bargeldkontrollen an ihren Grenzen einführen. Ausgangspunkt für die strengere Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldtransfers bilden der Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Einfuhr von Bargeld in die Schweiz
Bei der Bargeldeinfuhr in die Schweiz
- besteht bei Beträgen unter € / USD 15’000 eine Anzeigepflicht nur auf Verlangen
- für grössere Beträge dagegen zwingend eine Anmeldepflicht.
Der zwingende Ausfuhrdeklarationswert für EU-Staaten beträgt € 10’000 und mehr.
Einfuhr von Devisen in die Schweiz
Grundsätzlich kennt die Schweiz keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Devisen, die als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sind.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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