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Bargeldeinfuhr

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Einleitung zur Einfuhr von Bargeld und Devisen

Rechtsgebiet:
Bargeldeinfuhr
Stichworte:
Bargeldeinfuhr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

An den Aussengrenzen der EU gelten seit 2007 neue Bestimmungen für Bargeldtransporte. Die Schweiz wird im Zuge der Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen (Financial Action Task Force) in Zukunft Bargeldkontrollen an ihren Grenzen einführen. Ausgangspunkt für die strengere Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldtransfers bilden der Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Einfuhr von Bargeld in die Schweiz

Bei der Bargeldeinfuhr in die Schweiz

  • besteht bei Beträgen unter € / USD 15’000 eine Anzeigepflicht nur auf Verlangen
  • für grössere Beträge dagegen zwingend eine Anmeldepflicht.

Der zwingende Ausfuhrdeklarationswert für EU-Staaten beträgt € 10’000 und mehr.

» Ein- und Ausfuhr von Bargeld

Einfuhr von Devisen in die Schweiz

Grundsätzlich kennt die Schweiz keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Devisen, die als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sind.

» Deviseneinfuhr

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