Anmerkung („Eintragung“ im Grundbuch)
Die Anmerkung
- erfolgt auf Begehren des Grundeigentümers (ZGB 946 Abs. 2; GBVo 78).
- hat keine konstitutive Wirkung.
- begründet nur eine widerlegbare Vermutung für den Zugehörbestand.
Beweislast
Ist die Zugehör angemerkt, so wird die Zugehörqualitität vermutet, solange nicht dargetan ist, dass die Sache nach den Vorschriften des ZGB nicht Zugehör sein kann (ZGB 805 Abs. 2).
Beweislastumkehr
Im Streitfalle hat
- nicht der Grundeigentümer oder Grundpfandgläubiger die Zugehörsqualität zu beweisen
- der die Zugehörsqualität Bestreitende zu beweisen, dass es sich nicht um Zugehör handle.
Löschung der Anmerkung
Die Zugehörsvermutung bei angemerkter Zugehör (vgl. Beweislastumkehr/ZGB 805 Abs. 2) bewirkt zugunsten der Grundpfandgläubiger, dass eine Streichung der Zugehörsanmerkung im Grundbuch nur mit Zustimmung aller Grundpfandgläubiger erfolgen darf (vgl. ZGB 946 Abs. 2).
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ReservationsvereinbarungEinleitung zur ReservationsvereinbarungAutoren:Zugehör / Mobiliar / InventarEinleitung: Zugehör / Mobiliar / InventarAutoren:Unternehmensimmobilien / CREMEinleitung zu Unternehmensimmobilien / CREMAutoren:Leerstand von ImmobilienEinleitung zum Leerstand von ImmobilienAutoren:HotelimmobilienEinleitung zu HotelimmobilienAutoren:DienstbarkeitEinleitung: Dienstbarkeit / Dienstbarkeits...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht