Sind Personen neu an einen Ort gezogen, müssen sie sich innerhalb einer gewissen Zeit (üblich 1-2 Wochen) auf dem Einwohnerkontrollamt der Ortschaft anmelden.
Für die Anmeldung wird Folgendes benötigt:
- Pass oder Identitätskarte (bei EU / EFTA-Staatsangehörigen)
- Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- Ev. Mietvertrag