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Zuwanderungssteuerung: BS, GE und ZH fordern vom Bund Drittstaatenkontingente-Erhöhung

Datum:
30.08.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
Masseneinwanderungsinitiative, Steuerung der Zuwanderung, Zuwanderung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kantonskontingente im 1. Quartal 2017 bereits aufgebraucht

Wirtschaft und Forschung müssen auch nach Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und der besseren Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials (wir berichteten: Zuwanderung – Zuwanderungssteuerung: Arbeitslosenvorrang und Eckwerte) auf Fachspezialisten aus ausser-europäischen Drittstaaten zurückgreifen können.

Die heutige knappe Kontingentierung (Kantonskontingente nach dem 1. Quartal bereits aufgebraucht) schafft Unsicherheiten für Arbeitsmarktbehörden und Unternehmen und wird zunehmend als Standortnachteil empfunden. Die drei grossen Wirtschaftskantone Basel-Stadt, Genf und Zürich fordern vom Bund daher eine Erhöhung der Kontingentszahlen für Drittstaatenangehörige.

Damit die grossen Schweizer Wirtschaftsräume Basel-Stadt, Genf und Zürich auch in Zukunft für Start-ups, KMU‘s und multinationale Unternehmen, aber auch für Hochschulen und Forschungsinstitutionen, attraktive Wirtschaftszentren bleiben, benötigen diese dringend den Zugang zu hervorragend ausgebildeten und hochspezialisierten Fachkräften.

Die Volkswirtschaftsdirektoren der drei Kantone Christoph Brutschin (BS), Pierre Maudet (GE) und Carmen Walker Späh (ZH) stellten daher gestern folgende Forderungen an den Bund:

  • Erhöhung der Drittstaatenkontingente auf mindestens das Niveau von 2014
  • Vereinfachung des Zugriffs auf die Bundeskontingente für regelmässig darauf angewiesene Kantone wie BS, GE und ZH
  • Schaffung einer Möglichkeit für unterjährige Kontingentserhöhungen bei entsprechender Nachfrage

Es steht zu hoffen, dass die Volkswirtschaftsdirektoren in Bern Gehör finden.

Quelle

Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich vom 29.08.2017, 19.15 Uhr

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