Steuersystem und Besteuerung in der Schweiz
Ausführliche Informationen zum Steuersystem der Schweiz und der Besteuerung von Privatpersonen finden Sie auf der neuen Ansiedlungs-Plattform der LawMedia AG:
Quellensteuern
- Die Schweizer Staatsangehörigen bezahlen die Einkommenssteuern jeweils am Jahresende. Bei ausländischen Arbeitskräften ohne C-Bewilligung wird die Steuer jeden Monat direkt an der Quelle durch den Arbeitgeber abgezogen und an die Steuerbehörde überwiesen. Der Betrag ist kantonal unterschiedlich und kann sich jedes Jahr ändern.
- Steuerbar sind die monatlichen Bruttoeinkünfte ohne die Abzüge für AHV/IV/EO, ALV, UVG und BVG.
- Beträgt der jährliche Bruttolohn mehr als CHF 120’000 wird auf eine Quellenbesteuerung verzichtet und die Abrechnung wie am Ende des Jahres vorgenommen.
Mehrwertsteuer
- Alle Lieferungen und Dienstleistungen sind der Mehrwertsteuer unterworfen.
- Der Normalsatz beträgt 7.6%.
- Für Übernachtungen gilt der Sondersatz von 3.6% und für Ess- und Trinkwaren, Medikamente, Zeitungen und Bücher gilt der Satz von 2.4%.
Mehr Informationen zu Steuern und Abgaben in der Schweiz:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.