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Mietvertragsabschluss

Rechtsgebiet:
Zwischennutzung
Stichworte:
Zwischennutzung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Abschluss eines Mietvertrages stehen den Parteien folgende Möglichkeiten offen:

Befristeter Mietvertrag

Varianten:

  • Beendigung des Mietverhältnisses auf einen bestimmten Termin (z.B. 31. März 2009) oder den Ablauf einer best. Dauer (z.B. 12 Monate)
  • Beendigung mit Eintritt eines best. Ereignisses (z.B. Fertigstellung des von den Mietern gebauten Hauses)
  • Beendigung mit Eintritt eines unbestimmten Ereignisses (z.B. Erteilung einer Baubewilligung)

Vorteile:

  • keine vorzeitige ordentliche Kündigung seitens der Mieter möglich (somit gesicherte Mietzinseinnahmen)
  • bei Zahlungsverzug des Mieters ist eine ausserordentliche Kündigung möglich (auch andere ausserordentliche Kündigungen sind möglich)
  • Mietverhältnis endet ohne Kündigung  und somit seitens der Mieter keine Kündigungsanfechtung möglich; vgl. dazu Detailinformationen zum Thema Mietvertragsbeendigung
  • Erstreckungsbegehren muss 60 Tage vor Mietende bei der zuständigen Schlichtungsbehörde gestellt werden, erhöhte Anforderungen werden an eine Erstreckung gestellt; vgl. dazu Detailinformationen zum Thema Mietvertragsbeendigung

Nachteile/Gefahren:

  • keine vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter (bspw. bei Planänderungen)
  • keine Möglichkeit zur Mietzinserhöhung (Ausnahme bei gestaffeltem resp. indexiertem Mietzins) » Rechtliche Informationen zu Mietzinsen
  • administrativer Aufwand, wenn der Mietvertrag verlängert wird
  • wird Mietverhältnis nach Ablauf der Befristung stillschweigend fortgesetzt, wandelt es sich vermutungsweise in ein unbefristetes Mietverhältnis

Unbefristeter Mietvertrag

Vorteile

  • Mietverhältnis kann ordentlich und ausserordentlich gekündigt werden
  • einfachere Mietersuche (da dem Wunsch nach Flexibilität von Wohnraummietern Rechnung getragen wird)
  • weniger administrativer Aufwand
  • Mietzinserhöhungen gemäss OR 269d, gestaffelter sowie indexierter Mietzins sind möglich bei vorgesehener Mietdauer von 3 bzw. 5 Jahren
    » Rechtliche Informationen zu Mietzinsen

Nachteile

  • Mietverhältnis muss gekündigt werden, Anfechtungsmöglichkeit durch den Mieter
  • Unsicherheit betreffend Dauer des Mietverhältnisses, da dieses erstreckt werden kann

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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