Das Schweizer Arbeitsrecht unterscheidet zwischen ordentlicher Kündigung und ausserordentlicher Kündigung:
Die ordentliche Kündigung ist die Willenserklärung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis einseitig unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen und Termine aufzuheben.
Dagegen wird bei einer ausserordentlichen Kündigung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis unter Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Fristen und Termine bzw. ein befristetes Arbeitsverhältnis vor Ablauf der festgesetzten Vertragsdauer einseitig aufgehoben. Grundsätzlich wird bei einer ausserordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst.
Artikel: «Fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund»
Daneben kennt das Arbeitsrecht verschiedene Spezialfälle der Kündigung, wie die missbräuchliche Kündigung, die Rachkündigung oder die unzeitliche Kündigung.
Artikel: «Missbräuchliche Kündigung?»
Eine Alternative zur Kündigung stellt die Aufhebungsvereinbarung bzw. der Aufhebungsvertrag dar, welcher den Arbeitsvertrag eine einvernehmliche Übereinkunft von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum vereinbarten Termin und zu den verabredeten Bedingungen enden lässt.
Für Betroffene kann eine Kündigung nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch vorsorgerechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen haben. Auf unseren Informationswebsites zu Entlassung und Kündigung des Arbeitsvertrages finden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer detaillierte rechtliche Informationen sowie Musterverträge, Checklisten sowie eine Linksammlung zum Thema Beendigung des Arbeitsverhältnisses.