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Neue Gesetze und Verordnungen ab 2011

Datum:
20.01.2011
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Gesetzesänderungen, Recht, Verordnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch am 1. Januar 2011 sind wieder verschiedene neue Gesetze und Erlasse bzw. Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige, wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer und der ALV-Beiträge, betreffen die meisten. Andere Gesetzesänderungen, wie beispielsweise die Einfuhr von Zitruspflanzen (ab 2011 verboten), die Einfuhr von Heuschrecken als Reptiliennahrung (neu ohne Einfuhrbewilligung möglich) oder den Aufenthalt von Schweizer Pferden in der EU (neu ist nach einem Aufenthalt von über sieben Tagen bei der Rückkehr ein amtstierärztliches Zeugnis nötig), betreffen nur wenige.

Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Änderungen des Schweizer Rechts ab Januar 2011 mit Verweisen zu weiteren Informationen sowie unter Linktipp eine Liste aller neuen Erlasse.

Einheitliche Strafverfolgung: Die neuen Prozessordnungen

Mit der Schweizersichen Strafprozessordnung und der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, welche die 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie den Bundesstrafprozess ersetzen, werden Straftaten in der Schweiz neu nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Die 26 kantonalen Zivilprozessgesetze werden durch die Schweizerische Zivilprozessordnung ersetzt.

» Neue Prozessordnungen ab 2011

» Neue Zivilprozessordnung ZPO

Erhöhung der Mehrwertsteuer

Am 1. Januar 2011 trat die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) in Kraft. Die aktuelle Erhöhung der Steuersätze geht zurück auf die Annahme der Vorlage über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung IV im September 2009. Der Normalsatz für steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen stieg von 7,6 auf 8,0%, der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,4 auf 2,5% und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,6 auf 3,6%.

» Erhöhung der Merwertsteuer / MWST 2011

Erhöhung der ALV-Beiträge

Im Zuge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurden per 01. Januar 2011 die ALV-Beiträge von 2% auf 2,2% des Bruttojahreslohnes erhöht. Die Beitragserhöhung von 0,2 Prozent wird auf allen versicherten Einkommen bis zu 126’000 CHF erhoben. Auf Einkommensanteile zwischen 126’000 und 315’000 CHF wird neu ausserdem ein Solidaritätsbeitrag von 1% zur Tilgung der strukturellen Schulden der Arbeitslosenversicherung erhoben.

» Arbeitslosenversicherung: Höhere Lohnabzüge

Höhere Steuerabzüge

2011 treten für Eltern, Verheiratete und Doppelverdiener Steuerentlastungen bzw. höhere Steuerabzüge in Kraft: Eltern können für jedes Kind anstatt wie bisher 6’100 CHF neu 6’400 CHF von den direkten Bundessteuern abziehen. Ausserdem können Eltern ab 2011 für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10’000 CHF pro Kind von den Steuern abziehen. Auch für verheiratetet Paare und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, gelten ab 2011 höhere Steuerabzüge. Diese Steuerentlastungen machen sich jedoch erst 2012 bemerkbar, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2011 ansteht.

» Abzüge, Ansätze und Tarife: Direkte Bundessteuer | estv.admin.ch

Unternehmens-Identifikationsnummern UID

Ab 2011 gilt das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer UIDG, das die gesetzliche Basis bildet, um einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummern einzuführen, die in der ganzen Schweiz gelten, sowie ein teilweise öffentlich zugängliches UID-Register. Das neue Gesetz soll den Datenaustausch zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung vereinfachen.

» Unternehmens-Identifikationsnummer UID

Änderungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

  • Das Arbeitnehmerprivileg wird beschränkt: Neu sind nur noch Forderungen bis 126’000 CHF von Arbeitnehmern in der ersten Konkursklasse privilegiert.
  • Arrestgründe werden erweitert: Besitzt ein Gläubiger gegen den Schuldner einen definitiven Rechtsöffnungstitel, ist neu bereits ein Arrest möglich.
  • Neuer Rechtsöffnungstitel: Neu ist die vollstreckbare öffentliche Urkunde ein definitiver Rechtsöffnungstitel. So können bestimmte Entscheide direkt vollstreckt werden, bereits vor Eintritt der Rechtskraft.

» Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG | admin.ch

Gesetzlicher Mindestlohn für Hausangestellte

Mit dem Normalarbeitsvertrag für die Branche der Hausangestellten hat der Bundesrat erstmals seit der Einführung der flankierenden Massnahmen einen Mindestlohn eingeführt. Ungelernte Hausangestellte ohne Berufserfahrung haben in Zukunft das Recht auf einen Mindestlohn von 18.20 CHF pro Stunde. Ungelernte Angestellte mit über vier Jahren Berufserfahrung und gelernte Hausangestellte mit Berufsattest für eine zweijährige Berufsbildung müssen einen Minimallohn von 20 Franken pro Stunde erhalten. Für gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis gilt neu ein minimaler Stundenlohn von 22 Franken.

» Verordnung über den Normalarbeitsvertrag in der Hauswirtschaft | admin.ch

Gegen Scheinehen: Heiraten nur noch mit Bleiberecht gestattet

Ab 2011 dürfen nur noch Personen in der Schweiz heiraten, welche über ein Bleiberecht verfügen. Standesämter müssen neu die Trauung verweigern, wenn ein Ehewilliger nicht beweisen kann, dass er sich legal in der Schweiz aufhält. Weiter sind die Standesämter neu dazu verpflichtet, die Identität der Betroffenen bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden.

» Medienmitteilung EJPD: Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt unterbinden | ejpd.admin.ch

Erleichterter Aufenthalt für Ausländer/-innen mit Schweizer Hochschulabschluss

Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss haben ab 2011 länger Zeit, eine angemessene Erwerbstätigkeit in der Schweiz zu finden. Sie erhalten neu eine sechsmonatige vorläufige Aufenthaltsbewilligung nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, um in der Schweiz eine Stelle zu finden. Dabei muss es sich jedoch um eine Arbeitsstelle von «hoher wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung» handeln.

» Erleichterte Zulassung von Drittstaatsangehörigen mit CH-Hochschulabschluss | bfm.admin.ch

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