Der Bundesrat will die Schweizer Wirtschaft administrativ entlasten. Am heutigen 19.06 2026 hat er zwei Vernehmlassungen eröffnet, die weitreichende Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben vorsehen. Zehntausende Betriebe dürften von den Neuregelungen profitieren.
Die Vernehmlassungsverfahren auf Gesetzes- und Verordnungsebene konkretisieren ein im November 2025 verabschiedetes Deregulierungspaket der Landesregierung. Ziel ist es, den administrativen Aufwand im Steuerbereich drastisch zu reduzieren, um die Standortattraktivität der Schweiz zu stärken.
Das Reformpaket umfasst im Wesentlichen vier steuerliche Anpassungen:
- Jährliche MWST-Abrechnung für alle
- Bislang durften nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter fünf Millionen Franken ihre Mehrwertsteuer einmal statt viermal jährlich abrechnen.
- Künftig soll dieses Wahlrecht unabhängig vom Umsatz für alle Unternehmen gelten.
- Rund 25’000 zusätzliche Firmen könnten hiervon Gebrauch machen.
- Wegfall der Einreichungspflicht für Jahresrechnungen
- Bei der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe entfällt die Pflicht zur automatischen Einreichung von Abschlüssen ab einer Bilanzsumme von fünf Millionen Franken.
- Bilanzen und Erfolgsrechnungen müssen künftig nur noch bei der Ausrichtung von Dividenden bzw. auf explizites Verlangen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vorgelegt werden.
- Dies entlastet rund 45’000 Unternehmen.
- Ausweitung des Meldeverfahrens
- Bei der Verrechnungssteuer soll das vereinfachte Meldeverfahren über das klassische Mutter-Tochter-Verhältnis hinaus auf weitere konzerninterne Leistungsbeziehungen ausgeweitet werden.
- Dies schont die Liquidität der Konzerngesellschaften, ohne den Sicherungszweck der Steuer zu gefährden.
- Erleichterungen bei Sanierungen
- Sanierungsbedürftige Unternehmen werden einfacher von der Emissionsabgabe befreit.
- Das formelle Erlassgesuch wird abgeschafft.
- Zudem fällt die bisherige Obergrenze des Inhaberanteils von 10 Millionen Franken weg.
- Dies führt zu einer steuerlichen und administrativen Entlastung von bis zu 10 Millionen Franken pro Jahr.
Flankierend hat die ESTV bereits auf Praxisebene reagiert: Bei der Umsatzabgabe auf Wertpapieren entfällt ab sofort die Pflicht zur Einreichung des Deklarationsformulars (Formular 9 / 9 FL) bei Nullerdeklarationen.
Mit der Eröffnung der Vernehmlassungen haben Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände nun die Gelegenheit, zu den konkreten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung
Administrative Entlastung von Unternehmen
Unternehmenssteuern
- ESTV: Ergänzungssteuer – Anwendung administrativer Leitlinie zu Art. 9.1 der GloBE-Mustervorschriften vom 13.01.2025
- ESTV: Ergänzungssteuer – Zeitliche Anwendung und Ausübung von Wahlrechten der administrativen Leitlinie vom 05.01.2026 zum Side-by-Side Package
Verrechnungssteuern
- Verrechnungssteuern
- Verrechnungssteuern: Rückerstattung und Verjährung
- Verrechnungssteuerforderungen: Entstehungszeitpunkt + Verzugszinsenlauf
Mehrwertsteuern
Quelle
LawMedia Redaktionsteam