Steuerabkommen seit 1. Januar 2013 in Kraft
Am 1. Januar trat das Steuerabkommen mit Österreich in Kraft. Davon betroffen sind alle österreichischen Steuerpflichtigen, die in der Schweiz ein Bankkonto oder ein Wertschriftendepot besitzen.
Die Schweizer Banken müssen ihre Kunden aus Österreich bis Ende Februar über die neue Gesetzeslage informieren. Betroffene Kunden müssen bis spätestens Ende Mai 2013 entscheiden, ob sie ihre Kontodaten offenlegen wollen, oder ob ihnen die Quellensteuer abgezogen werden soll.
Die konkrete rechtliche Umsetzung des Steuerabkommens ist im Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung IQG geregelt.
Die Unterzeichnung des Steuerabkommens ging rasch über die Bühne, da Österreich die Verhandlungen forcierte. Für 2013 wurden in Wien in einer vorsichtigen Schätzung bereits Einnahmen von 1 Milliarde Euro aus der Abgeltungssteuer budgetiert. Beide Parlamente haben das Abkommen im Sommer 2012 genehmigt: Im Juni hat das Schweizer Parlament allen drei Abgeltungssteuerabkommen sowie dem entsprechende Rahmengesetz zugestimmt. Am 6. Juli 2012 segnete auch der österreichische Nationalrat das Abkommen ab. Ein Referendum gegen das Abkommen in der Schweiz ist gescheitert. Damit konnte das Steuerabkommen mit Österreich am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Das Abkommen mit Österreich hatte die Schweiz im April 2012 ausgehandelt, nach dem gleichen Modell wie die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Während das Abkommen mit Grossbritannien am per Januar 2013 ebenfalls in Kraft trat, ist das Abkommen mit Deutschland im deutschen Parlament gescheitert und damit vom Tisch.
» Steuerabkommen mit Grossbritannien
» Steuerabkommen mit Deutschland
Nachbesteuerung oder Offenlegung der Konten
Personen mit Wohnsitz in Österreich können ihre Gelder auf Schweizer Bankkonten nachbesteuern, indem sie entweder eine einmalige Abgeltungssteuer leisten oder aber ihre Konten offenlegen. Zukünftige Kapitalerträge, die österreichische Kunden bei Schweizer Banken erwirtschaften, unterliegen einer Quellensteuer, deren Erlös anonym an die österreichischen Behörden überwiesen werden soll. Steuerflüchtige haben ab dem 1. Januar 2013 fünf Monate Zeit, sich bei den Behörden zu melden.
Insbesondere bei den Steuersätzen bestehen Unterschiede zum Abkommen mit Grossbritannien:
Der Anteil für die pauschale Abgeltungssteuer für bisher unversteuerte Vermögen liegt je nach Dauer der Bankbeziehung und der Höhe des Vermögens zwischen 15 und 30%, in Spezialfällen bis 38%.
Zukünftige Kapitalerträge werden zu einem Einheitssatz von 25% versteuert – dies entspricht der österreichischen Kapitalertragssteuer.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass keine garantierten Vorauszahlungen von Schweizer Banken vereinbart wurden. Da Österreich keine Erbschaftssteuer erhebt, fällt auch der Einbezug von Erbschaften weg. Die bestehenden Möglichkeiten der Amtshilfe wurden zudem als genügend erachtet – es wurden also keine neuen Vereinbarungen zum Informationsaustausch getroffen.
» Vollständiger Text des Steuerabkommens mit Österreich
Genehmigung durch Schweizer und Österreicher Parlament
Auch das Abkommen mit Österreich musste von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden, um 2013 wie geplant in Kraft treten zu können. Ende Mai 2012 hatte in der Schweiz nach dem Ständerat auch der Nationalrat die drei Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich genehmigt. Das entsprechende Quellensteuergesetz, die Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Abkommen, wurde in der grossen Kammer jedoch abgelehnt. Daraufhin ging das Geschäft zurück in den Ständerat – im zweiten Anlauf stimmte am 15. Juni 2012 der Nationalrat dem Rahmengesetz schliesslich zu.
Am 6. Juli hat auch der österreichische Nationalrat das Steuerabkommen abgesegnet. Die Parteien der Regierungskoalition, Sozialdemokraten und die Volkspartei, stimmten für die Vorlage, während die Oppositionsparteien, die Grünen und die Rechtsparteien das Abkommen ablehnen.
In der Schweiz hatten linke und rechte politische Organisationen angekündigt, das Referendum zu ergreifen und die Abgeltungssteuerabkommen vors Volk zu bringen – diese sind jedoch gescheitert. Wegen verspätet eingetroffener Unterschriften haben die Initianten beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht – der definitive Entscheid über das Zustandekommen der Referenden steht damit noch aus.
Weiterführende Inforamtionen
Informationen des SIF zu den Quellensteuerabkommen | sif.admin.ch
Informationen des SIF zum Bundesgesetz über die Quellensteuerabkommen | sif.admin.ch
Informationen des EFD zu Quellensteuerabkommen | efd.admin.ch
Informationen zu den Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen
Informationen zu Steuerhinterziehung / Steuerbetrug | steuer-hinterziehung.ch