StHG-Änderung
Der Bundesrat (BR) hat am 12.08.2015 aufgrund einer vom Parlament überwiesenen Motion Pelli (13.3728) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) bezüglich Maklerprovisionen eröffnet.
Maklerprovisionen aus Grundstücksvermittlungen sollen inskünftig am Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz besteuert werden. Die Besteuerung am Grundstücksort soll nur noch dann erfolgen, wenn der Immobilienmakler keinen Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz hat.
Gemäss den heutigen Bestimmungen des StHG werden Immobilienmaklerprovisionen von in der Schweiz domizilierten juristischen Personen in deren Sitzkanton besteuert, jene von natürlichen Personen im Liegenschaftskanton. Das Bundesgericht hat diese unterschiedliche Steueranknüpfung als nicht gerechtfertigt erachtet und geurteilt, dass die Regelung für die juristischen Personen auch auf die natürlichen Personen anzuwenden sei.
Die Gesetzesänderung führt nun zu einer einheitlichen Besteuerung am Wohnsitz bzw. Sitz des Grundstückmaklers, was die Rechtssicherheit erhöht und den administrativen Aufwand reduziert.
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.08.2015
Weiterführende Informationen
- Bundesrat beantragt Änderung des Steuerorts von Maklerprovisionen | admin.ch
- Immobilienmaklerrecht
- Ausländischer Immmobilienmakler | auslaendischer-immobilienmakler.ch