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Abgas-Skandal: Mehr Treibstoffverbrauch + weniger Leistung nach Nachbesserung?

Datum:
04.11.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Abgas-Skandal, Abgasmanipulation, ASTRA, Dieselmotoren, Vorläufiges Zulassungsverbot
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Nicht wenige Fahrzeugeigentümer haben die von der Abgasmanipulation betroffenen Fahrzeuge wegen der treibstoffbezogenen Kosteneffizienz gekauft und im Einsatz. Diese Fahrzeughalter sehen sich nun in ihrer Absicht, ein verbrauchsarmes und kostengünstiges Auto zu haben, getäuscht. Sie sind enttäuscht.

Höherer Dieselverbrauch?

Bereits wird gemutmasst, dass abgassenkende Massnahmen an den Dieselmotoren und der Einsatz anderer Katalysatoren den Treibstoffverbrauch erhöhen könnte.

Beweislast des betroffenen Fz-Käufers

Dem betroffenen Fahrzeugkäufer bleibt nur, das Nachbesserungsergebnis abzuwarten. Vielleicht nutzt er die Zwischenzeit, um den „Vor-Nachbesserungs-Verbrauch“ zu erheben und zu dokumentieren, trägt er doch im Streitfall letztlich die Beweislast dafür, dass er jetzt höhere Treibstoffkosten haben wird, als er aufgrund der Fahrzeughersteller-Verbrauchsdaten ausgehen musste und durfte. Bei den heutigen Spritpreisen können diese Mehrkosten über die ganze Fahrzeug-Lebensdauer ins dicke Tuch gehen.

Steigende Betriebskosten wegen höheren Treibstoffverbrauchs

Auf Basis der bisherigen und künftigen Treibstoffkosten lassen sich – vorbehältlich veränderter Treibstoffpreise und eines womöglich geänderten Fahrzeugeinsatzes – die treibstoff-bedingten Mehrkosten ermitteln.

Eine Abweichung von mehr als 20 % gegenüber den Soll-Verbrauchswerten – bzw. hier zu den bisherigen oder im Verkaufsprospekt angepriesenen Soll-Verbrauchswerten – wird als erheblich und somit als Sachmangel eingestuft.

Vgl. hiezu:

Die höheren Betriebskosten können sich auch auf den Wiederverkaufswert auswirken und zu einem Wertverlust führen, bezahlen doch Occasionskäufer für sog. „Schluckspechte“ tiefere Ankaufspreise.

Vgl. hiezu:

Geringere Leistung oder geringere Höchstgeschwindigkeit?

Gemäss ZEIT ONLINE (vom 21.09.2015, aktualisiert am 15.10.2015) soll sich VW-Chef Müller dahingehend geäussert haben, dass es wichtiger sei, die Abgasziele zu halten «und dafür vielleicht auf drei bis fünf km/h Höchstgeschwindigkeit zu verzichten».

Fazit

Ob der geschädigte Fahrzeugbesitzer sich wird die Treibstoffmehrkosten ersetzen lassen können, ist zu bezweifeln. Vor allem dürfte der Treibstoffmehrverbrauch nicht die für eine Sachmangel-Qualifikation erforderliche Abweichungsquote von 20 % erreichen.

04.11.2015 17:50

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