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Maklerrecht

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Kaufvertragsrücktritt berührt Maklerprovisionsanspruch nicht

Datum:
19.08.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Maklerrecht
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wenn der Käufer und Maklerkunde vom vermittelten Grundstückkaufvertrag aufgrund eines vertraglichen Rücktrittsrecht wegen Scheiterns der Finanzierung zurücktritt, bleibt – andere Abrede vorbehalten – der Provisionsanspruch des Maklers bestehen.

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