Wenn der Käufer und Maklerkunde vom vermittelten Grundstückkaufvertrag aufgrund eines vertraglichen Rücktrittsrecht wegen Scheiterns der Finanzierung zurücktritt, bleibt – andere Abrede vorbehalten – der Provisionsanspruch des Maklers bestehen.
Maklerrecht
Kaufvertragsrücktritt berührt Maklerprovisionsanspruch nicht
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