Ist die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss nicht kausal, steht ihm keine Provision zu. Die Frage, ob die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss kausal war oder nicht, kann Probleme bereiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der abgeschlossene Vertrag vom vorgesehenen Vertrag abweicht.
Nachfolgend werden folgende Probleme der Kausalität kurz dargestellt:
- Beweislastverteilung
- Abweichung in der Art des Geschäfts
- Abweichung im Vertragsobjekt
- Abweichung im Objektwert
- Abweichung betreffend Vertragsparteien
- Zeitablauf
Fallbeispiele zur Kausalität
Unter Fallbeispiele finden Sie diverse Fallbeispiele / Praxisfragen zur Kausalität der Provision.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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