Unterschiedliche Promillegrenzen
In der Schweiz gilt für alle Fahrzeugführer die Promillegrenze von 0.5. Seit dem 01.01.2014 besteht eine Sonderregelung gemäss Art. 2a der Verkehrsregelnverordnung, die eine Null-Promillegrenze bzw. eine Blutalkoholkonzentration von max. 0.1 ‰ für folgende Gruppen vorsieht:
- Fahrten des konzessionierten oder grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Strasse;
- berufsmässiger Personentransport;
- Gütertransport mit schweren Motorwagen;
- Transport gefährlicher Güter mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten;
- Fahrlehrer während der Berufsausübung;
- Fahrzeugführer auf Lern- und Übungsfahrten;
- Begleitpersonen auf Lernfahrten;
- Inhaber des Führerausweises auf Probe (ausgenommen auf Fahrten mit Fahrzeugen der Spezialkategorien F, G und M).