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Verkehrsrecht

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Verschiedene Promillegrenzen für verschiedene Fahrzeuglenkerarten – Toleranzen

Datum:
12.10.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unterschiedliche Promillegrenzen

In der Schweiz gilt für alle Fahrzeugführer die Promillegrenze von 0.5. Seit dem 01.01.2014 besteht eine Sonderregelung gemäss Art. 2a der Verkehrsregelnverordnung, die eine Null-Promillegrenze bzw. eine Blutalkoholkonzentration von max. 0.1 ‰ für folgende Gruppen vorsieht:

  • Fahrten des konzessionierten oder grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Strasse;
  • berufsmässiger Personentransport;
  • Gütertransport mit schweren Motorwagen;
  • Transport gefährlicher Güter mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten;
  • Fahrlehrer während der Berufsausübung;
  • Fahrzeugführer auf Lern- und Übungsfahrten;
  • Begleitpersonen auf Lernfahrten;
  • Inhaber des Führerausweises auf Probe (ausgenommen auf Fahrten mit Fahrzeugen der Spezialkategorien F, G und M).

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