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Eingetragene Partnerschaft

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Keine Prozesskostenvorschusspflicht für Partner

Datum:
08.11.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eingetragene Partnerschaft
Thema:
Prozesskosten
Stichworte:
Fürsorgepflicht, Konkubinat, Partner, Prozesskosten
Entscheid:
BGE 142 III 40 ff.   =   5A_734/2015
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mangels gesetzlicher Grundlage ist der Konkubinatspartner nicht verpflichtet, dem anderen in Rechtsstreitigkeiten durch Leistung von Prozesskostenvorschüssen beizustehen. Eine solche Pflicht ist eherechtlicher Natur und kann nur für Ehegatten gelten, nicht aber für Konkubinatspartner. Die Tatsache des gemeinsamen Haushaltes kann aber bei der Berechnung der Bedürftigkeit des prozessführenden Konkubinatspartners berücksichtigt werden.

Quelle

BGE 142 III 40 ff.   =   5A_734/2015

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