LAWNEWS

Eingetragene Partnerschaft

QR Code

Keine Prozesskostenvorschusspflicht für Partner

Datum:
08.11.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eingetragene Partnerschaft
Stichworte:
Konkubinat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Keine gesetzliche Grundlage – Keine analoge Anwendung der ehelichen Unterstützungspflicht (ZGB 163) und ehelichen Beistandspflicht (ZGB 159 Abs. 3)

Mangels gesetzlicher Grundlage ist der Konkubinatspartner nicht verpflichtet, dem anderen in Rechtsstreitigkeiten durch Leistung von Prozesskostenvorschüssen beizustehen. Eine solche Pflicht ist eherechtlicher Natur und kann nur für Ehegatten gelten, nicht aber für Konkubinatspartner. Die Tatsache des gemeinsamen Haushaltes kann aber bei der Berechnung der Bedürftigkeit des prozessführenden Konkubinatspartners berücksichtigt werden.

Quelle

BGE 142 III 40 ff.   =   5A_734/2015

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.