Inkraftsetzung per 01.01.2017
Mit Hilfe den neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Bisher haben sich nebst der Schweiz rund 100 Staaten zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt:
Link zum Verzeichnis der AIA-Partnerstaaten
Automatischer Informationsaustausch | sif.admin.ch
Der Standard sieht vor, dass Staaten, die den AIA untereinander vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen. Das inländische Bankgeheimnis in der Schweiz ist vom AIA nicht betroffen.
Die Rechtsgrundlagen für die Einführung des AIA sind am 01.01.2017 in Kraft getreten. Ab 2017 wird die Schweiz erstmals Daten sammeln und diese im Jahr 2018 austauschen. Betroffen sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Rechtsträger und deren beherrschende Personen.
Anstatt einer Informationswiederholung verweisen wir Sie auf das Faktenblatt des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), in welchem Sie das Wichtigste in Kurzform nachlesen können:
Link zum Faktenblatt
Automatischer Informationsaustausch (AIA) – Das Wichtigste in Kürze | efd.admin.ch
Quelle
LawMedia-Redaktion
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Bundesgesetz | parlament.ch
- GAFI-Empfehlungen
- Vorhaben der Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU | parlament.ch
- Amtshilfe