Amtshilfe ist die Hilfeleistung, welche eine Verwaltungsbehörde auf Ersuchen einer anderen leistet, um dieser die Durchführung ihrer Aufgaben zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Neben der interkantonalen Amtshilfe finden Sie hier Informationen zu internationalen Amtshilfe, wobei vertieft eingegangen wird auf die
» Internationale Amtshilfe in Steuersachen
» Internationale Amtshilfe unter Finanzmarktaufsichtsbehörden
» Amtshilfe auf dem Gebiet der Geldwäscherei
Aktuell: Teilrevision des neuen Steueramtshilfegesetzes
Auf internationalen Druck hat der Bundesrat am 14. August 2013 die Vorlage für eine weitere Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. In Zukunft soll die Schweiz in bestimmten Fällen auch auf Steueramtshilfegesuche eingehen, die auf Basis gestohlener Daten gestellt werden. Weiter soll es unter Umständen möglich sein, betroffene Bankkunden erst nach erfolgter Datenlieferung über ein laufendes Amtshilfeverfahren zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Steueramtshilfegesetz: Erneute Teilrevision
Aktuell: Gruppenanfragen bei der Steueramtshilfe
Gruppenanfragen zählen bei der Steueramtshilfe neu zum Standard: Mitte Juli 2012 hat das Fiskalkomitee der OECD die Neukommentierung von Artikel 26 des Musterabkommens zur Steueramtshilfe einstimmig genehmigt. Damit muss internationale Amtshilfe neu nicht mehr nur im Einzelfall gewährt werden, sondern auch für ganze Gruppen von Steuerpflichtigen. Für die Schweiz bedeutet dieser Entscheid eine Anpassung des Steueramtshilfegesetzes.
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Gruppenanfragen bei der Steueramtshilfe
Aktuell: Erleichterte Amtshilfe in Steuersachen
Per 1. Februar 2013 ist das neue Steueramtshilfegesetz in Kraft getreten, das den Vollzug der Amtshilfe in Doppelbesteerungsabkommen regelt. Das Parlament stimte der Vorlage Ende September 2012 zu.
Die Schweiz kann nun auch Amtshilfe gewähren, wenn ein ersuchendes Land lediglich eine Nummer, wie beispielsweise eine Kontonummer (anstatt Namen von Bank und Kontoinhaber), vorweisen kann.
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law-news.ch » Erleichterte Amtshilfe in Steuersachen
Rechtshilfe
Mit der Rechtshilfe unterstützen die Behörden oder Gerichte eines ersuchten Staates oder Kantons die Rechtspflege eines ersuchenden Staates oder Kantons, indem sie auf ihrem Gebiet Prozess- oder Amtshandlungen vornehmen und das Ergebnis den Behörden oder Gerichten des ersuchenden Staates oder Kantons übermitteln, damit diese es in einem bestimmten Verfahren verwenden können.