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Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz

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GAFI/FATF

Rechtsgebiet:
Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
Stichworte:
Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Organisation / Initiative

Die „Groupe d`action financière“ (GAFI) bzw. auf Englisch „Financial Action Task Force“ – (FATF) ist eine Arbeitsgruppe betr. finanzielle Massnahmen. Im Jahre 1989 wurde sie als eine zwischenstaatliche Einrichtung von den Ministern der G7-Mitgliedsjurisdiktionen mit einem befristeten Mandat ins Leben gerufen worden. Ihr Ziel ist die Bekämpfung jeglicher Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems. Hierzu definiert und legt diese Standards fest bzw. führt rechtliche, regulatorische sowie operationelle Massnahmen ein. Die Gruppe umfasst inzwischen 34 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission als auch den Kooperationsrat der Golfstaaten (GCC)

Empfehlungen / Standards

Insbesondere im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismusfinanzierung bilden die von der GAFI/FATF erstmals 1990 erlassenen Empfehlungen den international anerkannten Standard (aktuell 40 Standards). Die Empfehlungen sind von dem Gedanken beseelt, ein internationales „level playing field“ zu schaffen. Im Jahre 2012 revidierte die GAFI letztmals ihre Empfehlungen.

Die Empfehlungen stellen keine Rechtsnormen dar, die in Ländern automatisch gelten bzw. Anwendung finden würden. Es bedarf für die Bindungswirkung der nicht verbindlichen Empfehlungen (sog. „soft law“) vielmehr eines (auf freiwilliger Basis erfolgenden) nationalen Transformationsaktes im Rahmen eines formellen Gesetzgebungsverfahrens.

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