LAWNEWS

Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

QR Code

Kein Dahinfallen der Feststellungsklage nach SchKG 85a bei Konkurseinstellung mangels Aktiven

Datum:
11.01.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Beendigung durch Liquidation, Einstellung des Konkurses mangels Aktiven, Feststellungsklage, SchKG 85a, Verlust der Rechtspersönlichkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 206 f. und SchKG 230 Abs. 4

Eine vor Konkurseröffnung angehobene Feststellungsklage nach SchKG 85a fällt nicht dahin, wenn der Konkurs mangels Aktiven eingestellt wird. Eine juristische Person verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht mit ihrer Löschung im Handelsregister, sondern erst durch die Beendigung der Liquidation.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.