SchKG 64 ff.
Trotz Bestehens einer Vollmacht steht es im Ermessen des Rechtsanwalts, bei betreibungsamtlicher Zustellung eines Zahlungsbefehls gegen seinen Klienten diesen anzunehmen oder nicht.
Quelle
Bezirksgericht Willisau (LU), in: BlSchK 81 (2017) Nr. 8 S. 27 ff.