Inkraftsetzung: 01.01.2017
Die Stimmbürger des Kantons Obwalden haben am 27.11.2016 bei einer Stimmbeteiligung von 49,43 % mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,14 % durch einen Nachtrag zum Steuergesetz die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Das neue Recht trat am 01.01.2017 in kraft.
Der Regierungsrat argumentierte, dass durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Standortattraktivität des Kantons Obwalden für vermögende Zuzüger attraktiver gemacht werden könne.
Quelle
LawMedia-Team