Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16.08.2017 die Inkraftsetzung der Änderung des Besteuerungsorts von Immobilienmaklerprovisionen im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) auf den 01.01.2019 beschlossen:
Ab 01.01.2019 liegt der Besteuerungsort für Maklerprovisionen am schweizerischen Wohnort des Maklers bzw. am schweizerischen Sitz der Maklerfirma.
Hat der Immobilienmakler keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz¸ erfolgt die Besteuerung der Vermittlungsprovisionen weiterhin am Grundstücksort.
Quelle
LawMedia-Team
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden | admin.ch
- Steuern – Steuerortänderung für Immobilienmaklerprovisionen
- Immobilienmaklerrecht
- Ausländischer Immobilienmakler | auslaendischer-immobilienmakler.ch