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Opferhilferecht

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25 Jahre Opferhilfegesetz in der Schweiz

Datum:
18.09.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Opferhilferecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OHG im Publikum wenig bekannt

Vor rund 25 Jahren ist das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz (OHG); SR 312.5) in Kraft getreten.

Das OHG bietet den Opfern von Straftaten medizinische, psychologische oder juristische Beratung sowie finanzielle Leistungen. Ist jemand durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden, kann er, sie oder die Angehörigen Opferhilfe beanspruchen.

Die Opferhilfe wird von den Kantonen geleistet und umfasst:

  • Medizinische Beratung
  • Psychologische Beratung
  • juristische Beratung
  • Soforthilfe
  • längerfristige Hilfe
  • Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen.

Die Opferhilfe verstärkt zudem die verfahrensrechtliche Stellung und den Schutz der Opfer im Strafverfahren.

Während der vergangenen 25 Jahre hat das Opferhilfegesetz nichts an seiner Bedeutung verloren. Das System des OHG hat sich bewährt.

Gleichwohl plant der Bundesrat, so Bundesrätin Sommaruga anlässlich einer Tagung in Bern, verschiedene neue Instrumente zum Schutz vor Gewalt. Verbesserungsbedarf ergibt sich, wie aus dem Kreise der Fachleute, Politiker und Vertreter von Opferhilfeorganisationen zu vernehmen war, in folgenden Bereichen:

  • Vollzug der Opferhilfe
  • Vollzug im Strafverfahren
  • Opferbetreuung im Nachgang zu ausserordentlichen Ereignissen wie einem Terroranschlag.

Es ist zu hoffen, dass das OHG auch in den nächsten 25 Jahren seine Funktion wird wahrnehmen können und, dass es nicht nur bei den Fachleuten, sondern auch beim breiten Publikum bekannter wird.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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