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Arbeitgeberfürsorge

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Checkliste: Gewalt am Arbeitsplatz

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberfürsorge
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Gewalt am Arbeitsplatz

Einleitung

  • Agressive und gewalttätige Handlungen
    • bezwecken die Durchsetzung der eigenen Interessen
    • zeugen von mangelndem Respekt
    • wollen demütigen und verletzen
    • zielen auf eine Schädigung des Opfers
  • Gefährliche Umfelder sind
    • Hierarchische Betriebe
    • Betriebe mit Erfolgsentlöhnungen
    • Familienbetriebe
    • Heikle Personalentscheide
      • Funktionelle Rückstufung
      • Übergehen des Arbeitnehmers bei Beförderung oder sogar früherer Untergebener als neuer Vorgesetzter
      • Versetzung
    • Private Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen

Formen

  • Physische Gewalt
  • Beleidigung
  • Bedrohung
  • Üble Nachrede / Intrigen

Massnahmen

  • Prävention
    • Gespräche mit allen Beteiligten führen / Zuhören
    • Ursachen erforschen
    • Entscheide (sozialverträglich und gesichtswahrend) treffen, anstelle von eskalieren lassen
    • aus Vorfall lernen und ggf. Organisation anpassen
  • Nach einem Gewaltsakt
    • Betreuung der Opfer und Zeugen, ev. durch ein sog. care team
    • Chefsache
      • Anteilnahme
      • Aktive Opferhilfe
      • Hilfskräfteorganisation, auch für Bestandesaufnahme
      • Kommunikation
        • bei Belegschaft
        • ggf. mit der Presse
        • Vermeidung von Gerüchten
    • Nachbetreuungsauftrag
      • Psychologische Hilfe
      • Administrative und rechtliche Hilfe
        • Versicherung / Schadenanzeige
        • Strafanzeige
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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