ZGB 679
Der Kanton als Eigentümer des Gewässergrundstücks haftet für Überschwemmungen infolge eines Anstiegs des Grundwasserspiegels, welcher durch den gewerbsmässigen Kiesabbau im Rhone-Flussbett, in einer grösseren Tiefe als vom Kanton bewilligt, verursacht wurde.
Quelle
BGE 4A_60/2017 vom 28.06.2017