Hochreutener Hans-Peter Bern 2017 Erhältlich in: Schulthess Buchshop |
Buchart
Bundle Handbuch + Ergänzungsband
Inhalt / Rezension
Zum Gesamtwerk
Das Werk ist zweiteilig:
- Das Handbuch
- Der Ergänzungsband
Das Handbuch
Das Handbuch enthält die folgenden Themenbereiche:
- Allgemeines zu den eidgenössischen Stempelabgaben und zur Verrechnungssteuer, insbesondere zu Verfahrensfragen
- Emissionsabgabe
- Umsatzabgabe
- Versicherungsabgabe
- Verrechnungssteuer
- Erhebung
- Überwälzung
- Rückerstattung
- Meldeverfahren
- Einfluss aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz
- verwendete Rechtsquellen (Anhang)
- sämtliche relevanten Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung (EStV) (Anhang)
Ein ausführliches Stichwortregister schliesst das Werk ab.
Der Ergänzungsband
Der Ergänzungsband bereitet die Rechtsentwicklung für den Zeitraum von Ende 2011 bis Ende 2016 auf:
- relevante Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts von Ende 2011 bis Ende 2016
- kurze Schilderung
- Sachverhalts
- wesentliche Urteilsaussagen
- kritische Autoren-Bemerkungen
- kurze Schilderung
- neue Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung (EStV) von Ende 2011 bis Ende 2016
- neue Elemente, die sich aus der Revision des VStG zum Thema des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer ergeben
- Konkordanzliste der erläuterten Urteile
- neue Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung (EStV)(Anhang)
- neue Rechtsgrundlagen (Anhang)
Auch im Ergänzungsband rundet ein ausführliches Stichwortregister die Services des Herausgebers und Autoren ab.
Vorabinformation zu den Steuerarten
Die Verrechnungssteuer wird als spezielle Einkommens- und Verrechnungssteuer erhoben auf:
- Kapitalerträge (35 %)
- zB Zinsen
- zB Dividenden
- Leibrenten und Pensionen (15 %)
- Sonstige Versicherungsleistungen (8 %)
- Lotteriegewinnen (35 %)
- Gewinnanteilen.
Die Stempelabgaben werden als sog. Rechtsverkehrssteuer abgeführt auf:
- Ausgabe von inländischen Urkunden (Emissionsabgabe)
- Allgemein
- 1 % vom Betrag, der als Gegenleistung für die Beteiligungsrechte zufliesst, mindestens aber vom Nennwert
- Bei Zuschüssen
- vom Zuschussbetrag
- Beim Mantelhandel
- vom Reinvermögen
- Bei unentgeltlich ausgegebenen Genussscheinen
- CHF 3 pro Genussschein
- Bei Umstrukturierungen (Umwandlung) von Einzelfirmen und Personengesellschaften in juristische Personen
- 1 % des Nennwertes unter bestimmten Bedingungen
- Allgemein
- Umsatz von inländischen und ausländischen Urkunden (Umsatzabgabe)
- 1.5 o/oo inländische Urkunden, berechnet auf Entgelt
- 3.0 o/oo ausländische Urkunden, berechnet auf Entgelt Abgabefälligkeit
- Zahlung von Versicherungsprämien gegen Quittung (Versicherungsstempel)
- Grundsatz
- 5 % der Barprämie
- Ausnahme
- 2.5 % der Barprämie bei abgabepflichtigen rückkaufsfähigen Lebensversicherungen mit Einmalprämie
- Grundsatz
Fokus
Für alle, die sich mit Stempelabgaben und Verrechnungssteuern auseinanderzusetzen haben
Bewertung
Übersichtlich und sachlich aufbereitete Informationen zu diesen Spezialsteuern