OR 744 f., OR 734 + ZPO 261 ff.
Wird glaubhaft gemacht, dass die AG-Liquidation mit Erlösverteilung ohne Hinterlegung oder Sicherstellung einer bestrittenen Forderung droht, kann eine vorsorgliche Massnahme ergehen (Gläubigerschutz bei Kapitalherabsetzung).
Quelle
Einzelgericht des Handelsgerichts des Kantons Zürich
Urteil vom 24.07.2017
HE170111
Weiterführende Informationen / Linktipps
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