Bundesrat verzichtet auf Gesetzesrevision des BewG
Mit der Vernehmlassung 2017 stellte der Bundesrat strengere Regeln für den Kauf von Gewerbeimmobilien und eine Bewilligungspflicht für den Erwerb von Immobilien-Gesellschaften zur Diskussion.
Der Bundesrat verzichtet nun auf die Revision der „Lex Koller“, d.h. auf die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (kurz BewG).
Die Mehrheit der Organisationen, Parteien und Kantone lehnte die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ebenso ab wie die erweiterten Bewilligungspflichten betreffend Gewerbe-Immobilien sowie Wohnimmobiliengesellschaften. Die Vernommenen sehen derzeit keinen Handlungsbedarf.
Kauf von inländischen Unternehmen durch Personen im Ausland
Die Frage, ob der Erwerb von Beteiligungen an inländischen Unternehmen durch Personen im Ausland in der Zukunft gewissen Kontrollen zu unterstellen ist, soll im Rahmen zweier Postulate (18.3233 Stöckli und 18.3376 Bischof) geprüft werden.
Quelle
LawNews-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Immobilienerwerb durch Ausländer | immobilienerwerb-durch-auslaender.ch
- Immobilien – Ausländererwerb: Vernehmlassung zur Verschärfung der Lex Koller
- Real Estate made in Switzerland MIPIM 2014 | swisscircle.ch
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