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Indirekte Immobilienanlage

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Immobilien-Unternehmen / Betrieb

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die indirekte Immobilienanlage erfordert – abgesehen vom vertraglichen Immobilienfonds (FCP) – stets einen Rechtsträger, der zu gründen, zu betreiben, umzustrukturieren und ggf. zu liquidieren ist:

Gründung

Die Gründung eines Rechtsträgers erfordert – abgesehen vom vertraglichen (Immobilien-)Anlagefonds und sonstige Besonderheiten des Rechts der kollektiven Kapitalanlage – unabhängig vom Rechtsträger folgende Gründungselemente:

  1. Gründungsurkunde
    • Gründungselemente
      1. Firma (Name)
      2. Sitz
      3. Zweck
      4. Kapital
      5. Organisation / Organe
    • Statuten
    • ev. Sacheinlagevertrag oder Sachübernahmevertrag
    • Annahmeerklärungen von Organen und ev. Revisionsstelle
    • ev. Domizilannahme-Erklärung
  2. Eintrag im Handelsregister (HR)
  3. Stampa-Erklärung
  4. Organisationsreglement
  5. ev. Aktionärbindungsvertrag (ABV)

Die Einzelheiten finden Sie unter:

Die immobilienspezifischen Einzelheiten zu den jeweiligen Immobilien-Rechtsträgern finden Sie unter

Weiterführende Informationen

» Firmen-Recht

» Aktionärbindungsvertrag

Betrieb / Unternehmensführung

Allen Rechtsträgern und dem vertraglichen (Immobilien-)Anlagefonds sind gemeinsam, dass der Rechtsträger, der die Immobilien hält, als Unternehmen zu führen ist.

  1. Interne Willensbildung
    • Immobilien-AG
      1. VR-Sitzung
      2. Generalversammlung (GV)
    • Immobilienfonds
      1. Vertragliche Kontakte
    • Immobilienanlagestiftungen
  2. Geschäftsführung und Vertretung
  3. Investitionen / Tagesgeschäfte
  4. Refinanzierung mittels Fremdkapital
  5. Beizug von Investoren
  6. Buchführungspflicht
  7. Reservebildung
  8. Gewinnverteilung / Verlusttragung
  9. Besteuerung

Weiterführende Informationen

Haftung:

Bei Aktiengesellschaften haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Im Falle eines Gesellschafts-Konkurses verlieren die Gründungs-Aktionäre nur, aber immerhin das Aktienkapital.

» Aktiengesellschaft: Haftung

Nachschusspflicht:

Die Aktionäre sind nur zur Liberierung (Einzahlung) des auf ihre Aktien entfallenden Aktienkapitalanteils verpflichtet

» AG-Gründung: Aktienzeichnung und Liberierung

Umstrukturierung / Fusion

Auch bei den Rechtsträgern der indirekten Immobilienanlage kann sich ein Umstrukturierungsbedarf ergeben. Denkbar sind die verschiedensten Um- bzw. Neustrukturierungs-Gründe.

Im Einzelnen:

  1. Marktkonzentration (zB börslich oder vorbörslich kotierte Immobiliengesellschaften)
  2. Illiquidität (zB Immobilienfonds)
  3. Unvorteilhafte Refinanzierung (zB Private Equity-Immobiliengesellschaften oder nicht professionelle Immo-AG’s)
  4. Missglückte Immobilienbewirtschaftung (zB delta zwischen Mietertrag aus langfristigen Mietverträgen und Hypothekarzinslast)
  5. Immobilienprojekte an falschen Lagen, mit falscher Nutzung oder zum falschen Zeitpunkt
  6. uam

Statt vieler Ausführungen wird auf die grundsätzlichen Informationen folgender Website und deren Unterwebsites verwiesen:

» Umstrukturierung einer Gesellschaft

Liquidation

Die Liquidation des Rechtsträgers, der die Anlagen aus der indirekten Immobilienanlage hält, orientiert sich an den Auflösungs- und Liquidations-Regeln des betreffenden Rechtsträgers.

Für die nachgenannten Gesellschafts- bzw. Anlageformen finden Sie unter den erwähnten Links die Detailinformationen:

Weiterführende Informationen

» Unternehmensliquidation

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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