Sie befinden sich: Home » Bundespersonalrecht – Massnahmen zur konsistenten Lohnbestimmung
Inkrafttreten: 01.01.2019
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20.06.2018 für das Lohnsystem der Bundesverwaltung Massnahmen zur konsistenten Einreihung beschlossen.
Die Massnahmen sollen sicherstellen, dass vergleichbare Stellen über die gesamte Bundesverwaltung der gleichen Lohnklasse zugewiesen werden. Es soll das Gleichbehandlungsprinzip verwirklicht werden:
- Vergleichbare Stelle > gleicher Lohn.
Die Massnahmen treten nach der Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen am 01.01.2019 in Kraft.
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