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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Arrest und dessen Widerruf

Datum:
25.09.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Arrest, SchKG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 271 ff. und ZPO 268 Abs. 1

Ist die Arresteinsprache abgewiesen worden, kann der Arrest nicht mehr widerrufen werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen von SchKG 271 ff. gehen den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) über die vorsorglichen Massnahmen ranglich vor.

Quelle

BGE 5A_563/2017 vom 26.10.2017

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