Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 05.09.2018 die vom Stimmvolk am 10.06.2018 angenommene Änderung des Steuergesetzes auf den 01.01.2019 in Kraft gesetzt.
Bei dieser Gesetzesänderung geht es darum, dass auch Zürcher Unternehmen allfällige Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer verrechnen können, wenn sie ein Grundstück veräussern.
Bisher war dies im Kanton Zürich nur für ausserkantonale Gesellschaften möglich.
Das Stimmvolk hat in der Volksabstimmung vom 10.06.2018 erinnerlich diese Ungleichbehandlung beseitigt.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam