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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Keine Beschränkung der Anzahl Forderungen pro Zahlungsbefehl

Datum:
12.09.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung, Betreibungsamt, SchKG, Zahlungsbefehl
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 67 / VO 281.311 Art. 2 Abs. 1

Das Betreibungsamt wies ein Betreibungsbegehren zurück, weil dieses mehr als 10 Forderungen zum Gegenstand hatte. Für die Rückweisung stützte sich das Betreibungsamt auf Art. 2 Abs. 1 der Verordnung des EJPD über die vom Gläubiger zu stellenden Begehren im Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (SR 281.311; siehe Box unten).

Das Obergericht des Kantons Zürich beurteilte die erwähnte Bestimmung als vom Gesetz nicht gedeckt (Verletzung des Gesetzmässigkeitsprinzips (BV 5 Abs. 1)) und damit als verfassungswidrig.

Die Beschwerde wurde daher gutgeheissen.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
1. Zivilkammer
Urteil vom 15.02.2017
PS160235
ZR 117 (2018) Nr. 38 S. 147 ff.

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